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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DIMAS TECHNOLOGIES GmbH, Gewerbeparkstraße 12, 1220 Wien. Stand: März 2026.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Event Equipment, Fotoboxen, VideoBoxen, Spielautomaten, Robotern und zugehörigen Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur anerkannt, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote auf unserer Website und in unserer Kommunikation sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per E Mail oder Brief) oder durch tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.

Mit der Auftragsbestätigung erklärt der Mieter, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

§ 3 Mietgegenstand und Leistungsumfang

Der Vermieter stellt dem Mieter die vereinbarten Geräte und ggf. Betreuungspersonal für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Der genaue Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

Die Geräte werden betriebsbereit übergeben. Der Mieter hat die Geräte bei Übergabe auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und etwaige Mängel sofort anzuzeigen.

§ 4 Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach der Vereinbarung in der Auftragsbestätigung. Übliche Mietdauern sind:

  • Spielautomaten und Arcade Geräte: 24 Stunden
  • Roboter: bis zu 8 Stunden
  • VideoBot: bis zu 7 Stunden, inkl. 2 Betreuer
  • AI Fotobox: 5 Stunden, inkl. Betreuung
  • Classic Fotobox: 8 Stunden
  • 360° VideoBox: 5 Stunden, inkl. Betreuung

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis möglich.

§ 5 Preise und Zahlung

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (20% USt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Transportkosten werden gesondert berechnet und sind in der Auftragsbestätigung ausgewiesen (z.B. Wien: 69 € exkl. MwSt.).

Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per Überweisung vor dem Veranstaltungstermin. Bei Buchungen mit weniger als 7 Tagen Vorlauf ist die Zahlung am Tag der Veranstaltung fällig (Überweisung oder Bar).

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.

§ 6 Stornierung

Stornierungen müssen schriftlich (per E Mail an office@videobox.at) erfolgen. Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bis 30 Tage vor dem Event: kostenfreie Stornierung
  • Bis 14 Tage vor dem Event: 30% der vereinbarten Mietsumme
  • Bis 7 Tage vor dem Event: 50% der vereinbarten Mietsumme
  • Weniger als 7 Tage vor dem Event: 100% der vereinbarten Mietsumme

Bei höherer Gewalt (z.B. behördliche Verbote, Naturkatastrophen) entfällt die Stornogebühr. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

§ 7 Lieferung, Aufbau und Abbau

Die Lieferung, der Auf und Abbau der Geräte erfolgt durch den Vermieter oder durch vom Vermieter beauftragte Dritte. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Aufstellungsort rechtzeitig zugänglich ist und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Stromanschluss 230V, ebener Boden, ausreichend Platz).

Verzögerungen, die durch den Mieter verursacht werden (z.B. fehlender Zugang, kein Strom), gehen nicht zu Lasten des Vermieters. Die vereinbarte Mietdauer beginnt dennoch zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.

§ 8 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • die Mietgegenstände sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden
  • die Geräte vor Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, extreme Hitze) zu schützen, sofern eine Außenaufstellung nicht ausdrücklich vereinbart wurde
  • das Betreuungspersonal des Vermieters bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu unterstützen
  • Beschädigungen oder Störungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen
  • keine technischen Veränderungen an den Geräten vorzunehmen

§ 9 Haftung und Schadensersatz

Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietdauer entstehen, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei Beschädigung oder Verlust ist der Mieter zum Ersatz des Wiederbeschaffungswertes verpflichtet.

Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände durch den Mieter oder dessen Gäste entstehen.

§ 10 Fotos, Videos und Datenschutz

Fotos und Videos, die mit unseren Geräten (Fotobox, VideoBox, VideoBot) erstellt werden, können vom Mieter und seinen Gästen frei verwendet werden. Der Vermieter speichert keine Kopien der erstellten Aufnahmen, es sei denn, dies ist für den technischen Betrieb (z.B. WhatsApp Versand) vorübergehend erforderlich.

Der Vermieter darf Fotos vom Event Aufbau und von den Geräten im Einsatz (ohne erkennbare Gäste) für eigene Marketingzwecke verwenden, sofern der Mieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 11 Branding und Logoeinbettung

Falls ein Logo Branding in Videos oder Fotos vereinbart wird, muss der Mieter die erforderlichen Dateien (z.B. PNG mit transparentem Hintergrund, 720×1280 Pixel) spätestens 3 Werktage vor dem Event an den Vermieter übermitteln. Bei verspäteter Lieferung kann der Vermieter die rechtzeitige Einbindung nicht garantieren.

§ 12 Gewährleistung

Der Vermieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe. Sollte ein Gerät während der Mietdauer ausfallen, bemüht sich der Vermieter um eine schnellstmögliche Reparatur oder stellt, sofern verfügbar, ein gleichwertiges Ersatzgerät bereit.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen eines Geräteausfalls, sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.